SAATGUT-ERZEUGER-GEMEINSCHAFT e.V.
Geschäftsstelle:
Kreuzstr. 4
25746 Heide
Bürobesuche nach Voranmeldung
Achtung Neu:
Bei der Zulassung von Rubin plus sind die Anwendungsbestimmungen
NT 699-6 und NT 715-12 nicht mehr festgesetzt.
(NT699-6)
Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehand-lungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungs-einrichtungen
mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind
vom 01.06.2022 an zu erfüllen.
(NT715-12)
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Wirkstoffmenge im Staub (Summe
der enthaltenen Wirkstoffe), die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert in g Summe der Wirkstoffe im abgeriebenen Staub/ha), den Wert von 0,07 g pro 180 kg Saatgut nicht
überschreitet. Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode und entsprechender Analytik zur erbringen. Eine Dokumentation der gemessenen Heubach a.s.-Werte ist im Rahmen eines
Zertifizierungsverfahrens vorzuhalten. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Die Vorgaben dieser
Anwendungsbestimmung